Herzlich Willkommen!
Der Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der bundesweiten
Beratung und Vertretung unserer Klienten in den Bereichen Medizinrecht,
Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Versicherungsrecht und Arbeitsrecht.
Wir vertreten Sie prozessual sowohl vor allen Amts-, Land- und
Oberlandesgerichten als auch vor Schiedsgerichten und Ausschüssen.
Um für Sie optimale Ergebnisse zu erzielen, verfolgen wir seit Jahren
eine konsequente Spezialisierung. Rechtsanwalt
Dr. Rauhaus berät und vertritt Sie in allen arzthaftungs-, arbeits-,
miet- und eigentumsrechtlichen Angelegenheiten. Rechtsanwältin Raffel berät und vertritt Sie in allen arzthaftungs-,
versicherungs- sowie sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Selbstverständlich werden wir für Sie auch in allgemeinen zivilrechtlichen
Angelegenheiten (Kauf-, Dienst- und Werkvertragsrecht) sowie beim
Forderungsinkasso tätig.
Gerne beraten wir Sie auch im Team mit unseren Kooperationspartnern
und bieten fachgebietsübergreifende Lösungen für Ihr Anliegen
an. Wir sind kurzfristig für Sie erreichbar, flexibel in der Termingestaltung
und kommen auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause / ins Büro.
Regelmäßige durch den Deutschen Anwaltverein bestätigte Fortbildungen
garantieren Ihnen, dass Sie von der Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte
immer auf dem aktuellsten Stand der Rechtsentwicklung beraten
werden.
Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns darauf, für Sie erfolgreich
tätig zu werden!
Herzlichst Ihr
Dr. Alexander Rauhaus